HAUSORDNUNG FESTIVALGELÄNDE 1. Geltung der Hausordnung / Festivalgelände 2. Anordnungen der Ordnungskräfte 3. Betreten des Festivalgeländes 4. Kein Eintritt für auffällige Besucher 5. Sicherheitskontrollen/ verbotene und erlaubte Gegenstände Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a. Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen; Auf das Festivalgelände dürfen ausschließlich folgende Gegenstände eingebracht werden (erlaubte Gegenstände): 6. Fluchtwege 7. Verbot von Tieren 8. Haftung des Veranstalters/Schließfächer 9. Umgang mit Abfällen 10. Geltung des Jugendschutzgesetzes 11. Nutzung der Toiletten 12. Vandalismus 13. Verbot des Betretens bestimmter Flächen 14. Aufenthalt ohne Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände 15. Gebot der Rücksichtnahme 16. Ausschluss von der Veranstaltung 17. Verbot der Gefährdung anderer Besucher
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